Wahlarzt

Meine Ordination wird als Wahlarztordination geführt.

 

    • Die Vorteile einer Wahlarztordination sind, dass ich mir für meine Patientinnen genügend Zeit nehmen kann und zum anderen die sehr kurzen Wartezeiten.
    • Wahlärzte haben keinen direkten Vertrag mit der Krankenkasse, eine Behandlung mit E-Card ist daher nicht möglich.
    • Das Behandlungshonorar kann in bar oder mit Bankomat direkt nach der Behandlung beglichen werden. Sie erhalten eine Honorarnote mit detaillierter Aufschlüsselung der erbrachten Leistungen, um bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenersatz einreichen zu können.
    • Wir erledigen das gerne für Sie in unserer Ordination.
    • Abhängig von Ihrer Versicherung bekommen Sie einen bestimmten Teilbetrag rückerstattet.
    • Wenn Sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben übernimmt diese zum Teil die Differenzkosten.
    • Sollten Sie keine Zusatzversicherung haben, sind die nicht refundierten Gesundheitsausgaben in Ihrem Steuerausgleich/ Arbeitnehmerveranlagung unter „außergewöhnliche Belastungen“ absetzbar.
    • Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges verpflichten Sie sich zur Bezahlung von Verzugszinsen in der Höhe von 4% pro Jahr. Sie sind darüber hinaus auch zum Ersatz anderer durch des schuldhaften Verzugs verursachter Schäden verpflichtet. Dazu gehören insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringlichkeitsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.